JESCHKELANGER Studio

AGB

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1. NUTZUNGSRECHTEÜBERTRAGUNG

Die Nutzungsrechte an den im Angebot benannten BASIS RHO Kunstwerken werden vom Künstlerinnenduo Jeschkelanger einfach, zeitlich unbeschränkt und räumlich unbeschränkt übertragen. Die Übertragung und Einräumung weiterer Nutzungsrechte auf beziehungsweise für Dritte durch den Erwerber erfolgt nicht. Die Weitergabe an Pressevertreter für eine redaktionelle Verwendung ist nur mit Angabe des Urhebers zulässig. Der Erwerber erhält nach Zahlung einen Vertag mit der Erlaubnis, die im Vertrag benannten Werke zu bearbeiten. Die Nutzungsrechte werden für alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Der Vertrag und somit die Einräumung der Nutzungsrechte wird durch die Zahlung der vollständigen Kaufpreises an den Auftragnehmer wirksam.

2. SCHUTZ DER KÜNSTLERISCHEN ARBEITEN

Alle Rechte an Ideen, Zeichnungen, Muster, Berechnungen, Renderings, die dem Auftraggeber durch das JESCHKELANGER Studio zu Verfügung gestellt wurden, stehen der Jeschkelanger GbR zu und sind nach Erledigung aller auftragsbezogenen Angelegenheit ungefordert an zurückzuschicken, soweit keine anderen Abmachungen gemacht wurden. JESCHKELANGER Studio behält sich das Recht vor, die für den Auftraggeber erstellten Waren zu Werbezwecken (speziell auf der Website) zu verwenden und/oder abzubilden.
Die in den Präsentationen erarbeiteten Gedanken und kreativen Konzepte sind geistiges Eigentum der Jeschkelanger GbR und unterliegen den geltenden Urhebergesetzen. Die vollständige oder auszugsweise Verwendung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des sechsfachen Auftragswertes zu entrichten. Die Vertragsstrafe liegt bei mindestens 2.500 € und ist direkt an die Jeschkelanger GbR zu entrichten. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich das JESCHKELANGER Studio weiterhin ausdrücklich vor.

3. GELTUNG

Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil unserer Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen. Sie gelten gegenüber allen Käufern, Bestellern oder Auftraggebern, des Weiteren für alle Folgegeschäfte in laufender oder zukünftiger Geschäftsverbindung, auch wenn bei einem späteren Abschluss nicht erneut darauf hingewiesen wird. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen sind ungültig.

4. BESCHAFFENHEITEN BASIS RHO
(MUSTERUNG, FARBEN, MATERIALEIGENSCHAFTEN ETC.)

Bemusterungen sind unverbindlich und geben nur das allgemeine Aussehen des Steines wieder. Handmuster können nie alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Struktur von BASIS RHO wiedergeben. Für die bei BASIS RHO vorkommenden Farbunterschiede, Pigmentkonzentrationen und Schattierungen, ferner für herkömmliche Betonfehler wie Poren, Tupfen, Haarisse etc. wird keine Haftung übernommen, weil sie keine Wertminderung der BASIS RHO-Oberfläche sind. Spachtelungen/Kittungen und Verharzungen in der Beton- bzw. Glasoberfläche sind teils unvermeidlich. Anderfalls könnten die unikatären Glasreste für BASIS RHO nicht wiederverwertet werden.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass unter bestimmten Raumklimatischen Umständen nach dem Verlegen Ausblühungen auftreten können. Daher empfehlen wir, nur mit gewaschenem Sand und mit Trasszement oder mit geeignetem Kleber zu verlegen! Außerdem ist unbedingt eine Bodenisolierung gegen Feuchtigkeit vorzunehmen. Eine Garantie für Ausblühungen kann nicht übernommen werden, da es sich auch bei Beton um ein Naturmaterial handelt. Bei Verlegung im Freien sind viele Materialien nicht frostbeständig. Für Frostbeständigkeit kann ebenfalls keine Garantie übernommen werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen vorherige Anfragen über die Eigenschaften des Materials.

5. MUSTER

Kleine Handmuster der BASIS RHO Editions stehen jederzeit zur Verfügung. Speziell anzufertigende Original-Musterplatten werden berechnet, Aufwendungen dafür können bei Auftragserteilung verrechnet werden. Muster werden von nur zu Bemusterungszwecken geliefert. Die Muster unterliegem dem Urheberrecht und genießen außerdem wettbewerbsrechtlichen Schutz. Der Käufer darf die Muster zur Prüfung unseres Angebotes innerhalb seines Geschäftsbereiches verwenden. Er ist ferner befugt, die Muster seinen Kunden und Interessenten vorzulegen sowie für Submissionszwecke zu überlassen. Dabei hat er seine Kunden darauf hinzuweisen, dass übergebene Muster- und Konfektionsteilewettbewerbsrechtlichen Schutz genießen und dass sie vom Empfänger nur zur Prüfung des Angebotes im eigenen Geschäftsbereich verwendet werden dürfen.

6. FARBEN, MASSE, STÄRKE UND GEWICHTE

BASIS RHO Tafeln können in Farbe, Maßen, Stärke und Bearbeitung nie ganz einheitlich geliefert werden. Auch dann nicht, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittsmustern zu erfolgen hat. Für die Stärke ist zum vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von mindestens 10% zu gewähren.

7. BESTELLUNGEN NACH PLÄNEN UND SKIZZEN

Bestellungen nach Plänen und Skizzen müssen die genaue Stückzahl und Größe im metrischen Einheitssystem der gewünschten Platten bzw. Detailzeichnungen für Sonderzuschnitte enthalten, da wir ohne diese Angaben keine Haftung für deren Richtigkeit übernehmen können.

8. MÄNGEL

Im Fall von Mängeln haben wir das Recht, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

9. BEANSTANDUNGEN

Beanstandungen von Kaufleuten im Sinne HGB sind bei allen erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, aber spätestens 72 Stunden nach Erhalt der Ware und vor der Weitervereinbarung vor dem Einbau oder vor dem Verlegen im JESCHKELANGER Studio anzuzeigen! Vom Käufer, der kein Kaufmann ist, sind alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware vor dem Einbau oder von dem Abholer dem Verlegen schriftlich und mit Bildern anzuzeigen! Die Prüfung der Ware hat sofort bei Abholung oder Anlieferung zu erfolgen. Nicht rechtzeitig angezeigte Mängel gelten unwiderruflich als genehmigt; spätere Beanstandungen von bereits verarbeitetem, oder verlegtem Material sind – auch hinsichtlich nachträglicher Verfärbungen oder Ausblühungen – ausgeschlossen.
Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen am Fälligkeitstag in vereinbarter Weise zu zahlen. Der Käufer hat seine ihm wegen angeblicher Mängel zustehenden Rechte gesondert geltend zu machen. Auch im Falle einer berechtigten Beanstandung werden Ansprüche wegen ausgefallener Löhne, entgangenen Gewinns oder dergleichen von uns abgelehnt. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden.

10. GEFAHRTRAGUNG

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, wenn die Ware in unserem Werk versandbereit oder übergabebereit ist. Das gilt auch dann, wenn eine Anlieferung der Ware durch uns vereinbart worden ist. Für den Fall einer vom Käufer zu vertretenden fehlgeschlagenen oder verzögerten Warenanlieferung, insbesondere falls Wartezeiten zu unseren Lasten entstehen, sind wir berechtigt Kostenerstattung zu verlangen. Die Versicherung während des Transportes ist vom Käufer abzuschliessen und zu tragen.

11. ANGEBOTE & VERTRAGSABSCHLUSS

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich: Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Angebote gelten vorbehaltlich endgültigen Vertragsab( schlusses nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung nach unterschriebener Auftragserteilung. Die auf Briefen des Bestellers angegebenen anderslautenden Bedingungen und Vorschriften haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich angenommen sind. Alle mündlichen oder telefonischen Erklärungen sowie alle Erklärungen unserer Mitarbeiter und Vertreter und die von diesen getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

12. PREISE

Preise verstehen sich ohne Verbindlichkeit in €uro zzgl. MwSt. ab Lagerort. Wenn aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Verlängerung der Materialgestehungskosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen.

13. LIEFERUNG- UND LEISTUNGSFRISTEN

Für Bestellungen zu BASIS RHO Collectibles informieren Sie sich in unserem Online Shop shop.basisrho.com. Für Bestellungen zu BASIS RHO Surface gelten folgende Bedingungen: Erfüllungs- und Liefertermine, die mit einem verbindlichen oder unverbindlichen Datum versehen wurden, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens aber mit dem Zahlungseingang und dem Zeitpunkt, mit dem alle erforderlichen Vorlagen, Unterlagen und vor allem Freigaben, etc. bei der Jeschkelanger GbR vorliegen.Durch die Überschreitung vereinbarter Zeitpunkte/Zeiträume zur Vorlage von erforderlichen Unterlagen, Vorlagen, Freigaben, etc. ist die Jeschkelanger GbR berechtigt vereinbarte Erfüllungs- und Liefertermine zu verlängern.
Falls es zu nachträglichen Änderungen/Ergänzungen innerhalb des Auftrages kommt, ist die Jeschkelanger GbR berechtigt angemessene Nachfristen zu setzen. Durch den Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen, die nicht im Einflussgebiet der Jeschkelanger GbR liegen, istJeschkelanger berechtigt angemessene Nachfristen zu setzen. Dies gilt nur, wenn diese unvorhergesehenen Ereignisse Einfluss auf die Fertigstellung oder Auslieferung des Auftrages haben. Ein Schadensersatzanspruch, aufgrund von nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung, ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

14. LIEFERUNGSMÖGLICHKEIT

Sämtliche Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstillegung, Betriebsstörungen, Wagen- oder Behältermangel, Bahnsperren, Probleme in den Partnerfirmen oder fremden Werken sowie in der Beschaffung des notwendigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle, entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. Im Falle einer nicht rechtzeitigen/ausfallenden Lieferung durch einen Vorlieferanten, steht der Jeschkelanger GbR ein Rücktrittsrecht der Lieferverbindlichkeit gegenüber ihren Auftraggebern zu. Gleiches gilt auch bei fehlerhafter Lieferung durch den Vorlieferanten. Dies gilt nicht, falls die Jeschkelanger GbR die Nichterfüllung/nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vorlieferanten zu verantworten hat.
In der Angebotsphase sind Lieferzeiten nur als annähernd zu betrachten und beginnen erst nach Auftragserteilung. Selbstverständlich werden die Lieferzeiten, soweit nur irgend möglich, pünktlich eingehalten. Wir lehnen ausdrücklich Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung grundsätzlich ab. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht auf Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden. Die Jeschkelanger GbR benachrichtigt ihre Auftraggeber unverzüglich bei Nichtverfügbarkeit der Ware im Sinne der durch 13. vereinbarten Bedingungen. Jeschkelanger informiert dabei unverzüglich vom Rücktritt, ohne schuldhaftes Zögern. Bereits erbrachte Gegenleistungen durch den Auftraggeber werden unmittelbar erstattet. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gilt in diesem Fall nicht.

15. VERSAND

Für Bestellungen zu BASIS RHO Collectibles informieren Sie sich in unserem Online Shop shop.basisrho.com. Für Bestellungen zu BASIS RHO Surface gelten folgende Bedingungen: Versand geschieht ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen. Fracht- und Gewichtsangaben werden nach Erfahrungssätzen angegeben und sind für uns unverbindlich.

16. TRANSPORTSCHÄDEN

Wird bei Ankunft eine Beschädigung der Sendung festgestellt, möge der Empfänger sich diese sofort auf dem Frachtbrief bestätigen lassen. Bei Versand ist ein Protokoll aufzunehmen, in dem der Umfang der Beschädigungen genau verzeichnet ist. Dieses Protokoll ist vom Fahrer zu unterzeichnen. Maßgebend für etwaige Entschädigung sind die Bedingungen der vom Käufer abgeschlossenen Transportversicherung. Transportversicherung ist grundsätzlich vom Käufer abzuschliessen und zu tragen.

17. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Für Bestellungen zu BASIS RHO Collectibles informieren Sie sich in unserem Online Shop shop.basisrho.com. Für Bestellungen zu BASIS RHO Surface gelten folgende Bedingungen: Als Zahlungsziel werden 14 Tage vereinbart, zahlbar ohne Abzug. Falls der Auftraggeber zu einem Abzug berechtigt ist, wird dies vorab schriftlich festgelegt. Falls der Auftraggeber die genannte Frist überschreitet, kommt er, ohne weitere Mahnungen, in Verzug. Es gelten folgende Zahlungsziele: - 50 % innerhalb 7 Tage nach Auftragsbestätigung ohne Abzug - 50% innerhalb 14 Tage nach Fertigstellung und vor Abholung/Auslieferung der Ware ohne Abzug. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt (Überweisungsgebühr wird vom Käufer getragen). Falls es nach Vertragsabschluss zu begründeten Zweifeln an eine ausreichende Bonität des Auftraggebers kommt, ist die Jeschkelanger GbR berechtigt auf eine komplette Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu bestehen. Falls noch offene Rechnungsbeträge bestehen, ist JESCHKELANGER Studio berechtigt diese vorab einzufordern und den Zahlungseingang für die Erfüllung des Auftrages abhängig zu machen. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn eingeforderte Gegenansprüche rechtskräftig sind oder durch die Jeschkelanger GbRanerkannt wurden. Bei der Erstellung von Rechnungen an Auftraggebern die in anderen EU Ländern ansässig sind, wird die vom Auftraggeber vorab schriftliche Ust. ID verwendet. Falls eine steuerliche Zuordnung des Auftraggebers nicht möglich sein, wird dieser für entstandene Steuerlasten, Zinsansprüche, Gebühren, etc. haften.
Bei Zahlung mit Dreimonatsakzept hat der Käufer die Diskontspesen zu tragen (spesenfreies Akzept). Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, bankmäßige Zinsen in Anrechnung zu bringen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Unsere Forderungen – auch bei Stundung – ist sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag, auch teilweise, zurückzutreten. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.

18. EIGENTUMSVORBEHALT

Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass der nachstehende Eigentumsvorbehalt für alle unsere Lieferungen als vereinbart gilt. Wir behalten uns bis zur Bezahlung des vollen Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung aller des Warenwertes und etwaig angefallener Zusatzkosten bestehen. Solange unser Eigentum nicht erloschen ist, erfolgt jede Weiterveräußerung oder jede Be- oder Verarbeitung durch den Käufer als unseren Beauftragten für uns, ohne dass der Käufer daraus eine Forderungen gegen uns erlangt. Verkauft der Käufer unsere Ware oder baut er sie in ein Grundstück ein, so tritt er schon im Voraus die ihm aus der Veräußerung oder dem Einbau entstehende Kaufpreis- oder Werklohnforderung gegen den Dritten mit allen Nebenrechten ab. Der Käufer hat uns hierüber unaufgefordert zu unterrichten. Er ist verpflichtet, dem Dritten auf unser Verlangen die Abtretung bekanntzugeben und uns den Nachweis hierüber zu erbringen. Übersteigt die abgetretene Forderung unsere Forderung um mehr als 20%, verpflichten wir uns, dem Käufer den überschießenden Betrag seiner Forderung auf Verlangen freizugeben.
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die uns zustehenden Forderungen anzuzeigen. Er ist ferner verpflichtet, uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat er uns die Namen und Anschriften der Schuldner abgetretener Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns eine Urkunde über die Abtretung auszustellen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß vorstehender Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen wird und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so kann der Verkäufer für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen aus allen Abschlüssen Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen.

19. DATENSCHUTZ

Für Bestellungen zu BASIS RHO Collectibles informieren Sie sich in unserem Online Shop shop.basisrho.com. Für Bestellungen zu BASIS RHO Surface gelten folgende Bedingungen: Der Käufer wird hiermit gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz davon in Kenntnis gesetzt, dass der Verkäufer die vollständige Anschrift sowie weitere im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehende Angaben des Käufers, soweit diese für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sind, maschinell verarbeitet. Die vertrauliche Behandlung von Daten wird gewährleistet. Desweiteren beachten Sie Zum Datenschutzerklärung.

20. HAFTUNG

Schadenersatzansprüche jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Jeschkelanger GbR fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen oder Folgekosten.

21. GERICHTSSTAND - ERFÜLLUNGSORT - RECHTSWAHL

Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Alle Verkaufsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Jeschkelanger GbR und dem Auftraggeber unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle der ganz oder teilweisen Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der ganz oder teilweisen Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung wird diese durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Der Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin, soweit dies rechtlich zulässig ist. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand am Wohnsitzgericht von Jeschkelanger. Die Jeschkelanger GbR ist in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden nach Wahl von eschkelanger GbR an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand im Land Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.
Die Vertragsinhalte der vorliegenden AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Im Falle dass der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland verbringt, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt. Unsere bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben. Änderungen vorbehalten.